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Voranschlag 2017

Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen

Der Voranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für Statistik) ermöglicht.

GHD2017_30538.txt

Mittwoch, 22. März 2017