Entgegennahme Reisepassanträge ab 1. November 2018
Als zusätzliches Bürgerservice können im Gemeindeamt Wallsee-Sindelburg ab 1. November 2018, während der Parteienverkehrszeiten, Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises eingebracht werden.
Wichtige Infos:
Zuständige Passbehörde ist nach wie vor die BH Amstetten, an welche die Gemeinde die Originalanträge postalisch weiterleitet, es kommt bei der Zustellung des Reisepasses daher zu 2-3 Tagen Verzögerung - d.h. ab der Antragstellung muss man ca. 2 Wochen rechnen, bis der Reisepass/Personalausweis dann per Post an die angegebene Adresse zugestellt wird.
Ausnahmen:
Am Gemeindeamt können nur Standard-Reisepassanträge (Erstausstellung oder mit nicht länger als 5 Jahre abgelaufenem Pass) oder Personalausweise beantragt werden. Für Expresspässe, Notpässe und diverse Sonderfälle (Verlust, Diebstahl, Namensänderung,…) wenden Sie sich bitte nach wie vor an die BH Amstetten.
Erforderliche Unterlagen:
Erstausstellung:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- färbiges EU-Passbild nach den geltenden Vorschriften, nicht älter als 6 Monate
Neuausstellung bei abgelaufenem Reisepass/Personalausweis:
- Vordokument (alter/abgelaufener Reisepass), nicht länger als 5 Jahre abgelaufen
- färbiges EU-Passbild nach den geltenden Vorschriften, nicht älter als 6 Monate
Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung bar zu entrichten. Am Gemeindeamt gibt es KEINE Bankomatkassa!
Zu entrichtende Gebühren:
Reisepass (Passbuch):
bis zum/am 2 Jahre – gebührenfrei
bis zum 12. Geburstag – 30,00 Euro
ab dem 12. Geburtstag – 75,90 Euro
Personalausweis (Scheckkarte):
bis zum/am 2 Jahre - gebührenfrei
bis zum 12. Geburstag – 26,30 Euro
ab dem 12. Geburtstag – 61,50 Euro