Siloballen bitte richtig lagern.

Falsch gelagerte Siloballen können die Hochwasserabfuhr beeinträchtigen

Es wird immer wieder beobachtet, dass Siloballen am Bachufer abgelagert werden, sodass sie im Hochwasserfall vom Hochwasser mitgespült werden können und so nicht selten bei Brücken und sonstigen Engstellen für Verklausungen und Ausuferungen der Bäche sorgen.

Es treten dadurch oftmals Hochwasserschäden ein, die ohne diese Lagerung nicht entstanden wären und die neben den verwaltungsrechtlichen Konsequenzen einer konsenslosen Ablagerung auch zivilrechtliche Haftungsfragen nach sich ziehen.

Um derartige Gefahren und auch eine Verschärfung einer Hochwassersituation hintanzuhalten, wurden im Wasserrechtsgesetz Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich von Gewässern und diverse Bewilligungspflichten normiert.

Gemäß § 48 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) dürfen bei Gewässern, die häufig ihre Ufer überfluten, an den Ufern und innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses (Überschwemmungsgebietes, § 38 Abs. 3, das ist das 30-jährliche Überflutungsgebiet) keine Ablagerungen vorgenommen werden, die Wasserverheerungen erheblich vergrößern oder die Beschaffenheit des Wassers wesentlich beeinträchtigen können.

Übertretungen dieser Bestimmung können mit bis zu € 3.630,00 bestraft werden.

Weiters sieht § 38 WRG 1959 u.a. eine Bewilligungspflicht für Brücken, Stege und von Bauten an Ufern und von anderen Anlagen, die innerhalb des 30-jährlichen Überflutungsgebietes zu liegen kommen, vor. Darunter fallen laut der Judikatur auch Holzablagerungen sowie Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen.

Mit den für den Bezirk Amstetten erlassenen Verordnungen der Landeshauptfrau von Niederösterreich „NÖ Hochwasserschutzzonenplan für das Gewässer Url“, LGBl. Nr. 67/2019, und „NÖ Hochwasserschutzzonenplan für das Gewässer Erlabach“, LGBl. Nr. 66/2019, wurde die Bewilligungspflicht gemäß § 38 WRG 1959 auf das 100-jährliche Hochwasserabflussgebiet ausgedehnt.

Nähere Details dazu finden sich auf der Homepage des Landes NÖ unter
https://www.noe.gv.at/noe/Wasser/NOe_Hochwasserschutzzonenplaene.html