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Voranschlag 2017
Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen
Der Voranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im
Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für
Statistik) ermöglicht.
GHD2017_30538.txt
Mittwoch, 22. März 2017