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Voranschlag 2019
Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.
Der Voranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht.
GHD2019_30538.txt
Montag, 17. Dezember 2018