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Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen / Schonvorschriftenausnahme

Anbei finden sie die:

1. Verordnung über die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

2. Verordnung über die Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher