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Kundmachung gemäß § 15 Abs. 5 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 - Wahlbehörden
Nachstehend die Namen der Mitgleder der Gemeindewahlbehörde und Sprengelwahlbehörden 1-4, sowie der besonderen Wahlbehörde .
Kundmachung Wahlbehörde.pdf
Montag, 04. Dezember 2017