Achtung: Diese Seite ist am 31. 12. 2021 abgelaufen.

Voranschlag 2021

Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.

Der Voranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht.


Der Voranschlag kann unter www.offenerhaushalt.at eingesehen werden.