Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zum Grundwehrdienst

Zur Ableistung des Grundwehrdienstes können alle tauglichen männlichen österreichischen Staatsbürger bis zu ihrem 35. Geburtstag einberufen werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie bereits vorher für einen vor dem 35. Geburtstag liegenden Zeitpunkt einberufen wurden. Nach Abschluss des Stellungsverfahrens wird die Eignung zum Wehrdienst durch Beschluss festgestellt.

Achtung

Wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, müssen Sie unverzüglich Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber informieren. Falls Sie Arbeitslosengeld beziehen, teilen Sie dies der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) mit.

Sind Sie am Antritt des Grundwehrdienstes verhindert, teilen Sie dies unverzüglich dem zugewiesenen Verband mit. Den Verhinderungsgrund müssen Sie beweisen können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

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