Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ausschluss von der Einberufung zum Grundwehrdienst

Allgemeine Informationen

Wehrpflichtige, die nach ihrer erstmaligen Stellung oder nach einer neuerlichen Stellung (nach vorübergehender Untauglichkeit) tauglich sind, sind von der Einberufung zum Grundwehrdienst dann ausgeschlossen, wenn sie am Beginn des Kalenderjahres dieser Stellung in einer laufenden Schul- oder Hochschulausbildung oder sonstigen Berufsvorbereitung (z.B. Lehre) stehen.

Der Ausschluss gilt bis zum voraussichtlichen Abschluss der Ausbildung. Der Nachweis der schulischen oder beruflichen Ausbildung und der angemessene Fortschritt müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf jeden zweiten Jahres (also im 25. Monat) ab Feststellung der Tauglichkeit der Ergänzungsabteilung unaufgefordert erbracht werden. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erlischt der Ausschlussgrund zum Zwecke der schulischen oder beruflichen Ausbildung und es folgt die Einberufung zum Grundwehrdienst.

Zuständige Stelle

Die Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der schulischen oder beruflichen Ausbildung (z.B. Lehrvertrag, aktuelle Schul- oder Inskriptionsbestätigung)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

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