Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Befreiung vom ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.

Hinweis

Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag stellt, muss

  • volljährig sein,
  • darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung bzw. der Zuschussleistung vorgeschoben sein und
  • den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die die Befreiung gelten soll.

Das Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

 Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

Anspruchsberechtigt sind außerdem gehörlose Personen.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.

Verfahrensablauf

Antrag auf Befreiung

Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:

  • Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchs­grundlage (Grunddaten)
  • Stufe 2: Berechnung des Haushalts­netto­einkommens (Eingaben)

Unter dem Punkt "Ver­voll­ständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungs­antrag zu ergänzen.

Am Ende stehen ein Befreiungs­antrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.

Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung

Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.

Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.

Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:

  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
  • Übersiedlung
  • Ablauf des Befreiungszeitraums
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
  • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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