Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Gleichbehandlung und gleiche Chancen

Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,

  • welches Geschlecht,
  • welche Religion oder Weltanschauung,
  • welche Hautfarbe (ethnische Zugehörigkeit),
  • welches Alter,
  • welche sexuelle Orientierung oder
  • welche Behinderung

eine Person hat.

Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, bei der Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.

Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:

  • Eine Frau bekommt für die gleiche Leistung weniger Gehalt als ein männlicher Kollege.
  • Statt erfahrenen und älteren Personen werden jüngere Personen eingestellt, weil die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihnen nicht so viel zahlen muss.
  • Ein Mitarbeiter wird gekündigt, weil er homosexuell ist.
  • Eine Frau oder ein Mann wird sexuell belästigt.
  • Ein muslimisches Mädchen bekommt keine Lehrstelle, weil es als Zeichen seiner Religion ein Kopftuch trägt.

Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechtsnicht benachteiligt werden.

Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:

  • Eine Türsteherin/ein Türsteher verweigert einem Mädchen oder Burschen mit schwarzer Hautfarbe den Zutritt zu einer Diskothek.
  • Eine Wohnung wird nur an Inländerinnen/Inländer vermietet.

Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.

Hinweis

Die Gleichbehandlung aufgrund von Behinderung ist in eigenen Gesetzen (im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG, im Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG und im Bundesbehindertengesetz – BBG) geregelt. Mehr Informationen zum Thema "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Gleichbehandlung sollte schon so früh als möglich – auch für Kinder und Jugendliche – ein Thema sein. Dabei steht vor allem eine gleiche Behandlung von Mädchen und Buben – also ohne Unterschied des Geschlechts – im Mittelpunkt.

Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung

Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema "Gleichbehandlung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at Informationen für Jugendliche zu den Themen "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" und "Diskriminierung und Rassismus" stehen auch auf dem Österreichischen Jugendportal zur Verfügung.

Das Thema "Gleichbehandlung" ist natürlich auch auf europäischer Ebene wichtig. Viele Grundsätze, die in den österreichischen Gesetzen festgehalten wurden, basieren auf Richtlinien der Europäischen Union (EU). Ein Überblick über das Thema "Gleichbehandlung in Europa" findet sich auf der Seite "Deine Rechte" des Europäischen Jugendportals.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt

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