1. Nachtragsvoranschlag 2025

Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.

Der Nachtragsvoranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht.

Der Nachtragsvoranschlag kann unter www.offenerhaushalt.at eingesehen werden.


900 1. NAVA 2025 für Homepage.pdf

Mittwoch, 16. Juli 2025