1. Nachtragsvoranschlag 2025
Gemäß NÖ Gemeindeordnung ist der Voranschlag einer Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.
Der Nachtragsvoranschlag ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht.
Der Nachtragsvoranschlag kann unter www.offenerhaushalt.at eingesehen werden.
900 1. NAVA 2025 für Homepage.pdf
Mittwoch, 16. Juli 2025
