Rechtsgrundlagen:
Die Baubehörde 1. Instanz ist der Bürgermeister.
Was und wie gebaut werden darf ist für jedes Grundstück genau geregelt.
Hierbei sind vor allem 3 Landesgesetze relevant:
- NÖ Bauordnung (NÖ BO 2014)
- NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014)
- NÖ Bautechnikverordnung inkl. der OIB-Richtlinien (NÖ BTV 2014)
Im Rechtsinformationssystem (RIS) können Sie in die neuen aktuellen Landesgesetzte Einsicht nehmen.
Der Flächenwidmungsplan (FWP), dessen rechtliche Grundlage im NÖ ROG 2014 geregelt ist, wird durch die Gemeinde mit Hilfe des Ortsplaners erstellt.
Jedem Grundstück wird eine bestimmte Widmung zugewiesen. Man unterscheidet zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen (die dann noch weiter untergliedert sind).
Die Erlassung, die Änderungen im FWP und deren Erforderlichkeit werden vom Amt der NÖ Landesregierung geprüft und genehmigt.
Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Die Widmung sollte daher immer im Vorfeld der Planungen abgeklärt werden.
Zur Abklärung von Detailfragen informieren sie sich bitte persönlich am Bauamt der Gemeinde.
Email: christiane.marschalek@wallsee-sindelburg.gv.at, Tel. 07433 2216-13
ACHTUNG:
Ab 01.09.2018 ist die 7. Novelle der NÖ Bauordnung in
Kraft getreten.
Wichtig für alle Bauherrn und Planer: ab diesen Zeitpunkt sind die
Bauvorhaben nach der neuen Gesetzesgrundlage zu beurteilen.
Der aktuelle Gesetzestext kann auf der Homepage des Land NÖ und im
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) Einsicht genommen werden.