Abgaben

Aufschließungskosten
Betrag: € 520,00

Einheitssatz

Friedhof - Aufbahrungshalle Benützungsgebühr
Betrag: € 25,00

pro angefangenen Tag zuzüglich MWSt

Gebrauchsabgabe

lt. NÖ Gebrauchsabgabengesetz und der Verordnung des Gemeinderates

Grundsteuer
Betrag: 500%

pro Jahr

von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben.

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Betrag: € 65,00

für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential und auffällige Hunde iSd §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz 2010, LGBl. 4001-0

Hundeabgabe

Hundeabgabe
Mittwoch, 29. März 2017

Info

Hundehaltegesetz
Mittwoch, 29. März 2017

Hundeabgabe - Luxushund
Betrag: € 16,00

pro Jahr für den 1. Hund € 16,00 - für jeden weiteren Hund € 20,00

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,50

pro Jahr

Hundemarke
Betrag: € 0,90

Einmalig Marke bleibt immer die gleiche. Bei der Hundeabmeldung ist die Marke zurückzugeben.

Kanalbenützungsgebühr
Betrag: € 2,39

pro m² Berechnungsfläche Netto

Kanal

Kanalabgabenordnung
Donnerstag, 07. Oktober 2021

InformationKanalWasser 2021 GDA.pdf

Mittwoch, 03. Januar 2024

Kanaleinmündungsabgabe
Betrag: € 13,29

pro m² Berechnungsfläche Netto

Kanal

Kanalabgabenordnung
Donnerstag, 07. Oktober 2021

InformationKanalWasser 2021 GDA.pdf

Mittwoch, 03. Januar 2024

Kindergarten - Elternbeitrag
Betrag: € 12,00

inkl. MWSt pro Monat wird vom GDA in Teilbeträgen vorgeschrieben

Zur Anschaffung von Bildungs- u. Beschäftigungsmaterial wird auf Grund landesgesetzlicher Ermächtigung ein kostendeckender Beitrag von den Eltern eingehoben. Die Beiträge werden für Verbrauchsmaterialien wie Papier, Kleber, Farben, Stifte, Bilderbücher, Spielen, Material und Geschenke für Kindergeburtstage, Elternabende, Anlässe wie Weihnachten, Ostern, Mutter- u. Vatertag, etc. verwendet.

Kindergarten - Essensbeitrag
Betrag: € 4,53

pro Tag und Mittagessen

Kindergarten - Nachmittagsbetreuung
Betrag: € 50,-- bis 80,--

pro Monat je nach Stundenanzahl

ab 1. Februar 2017 pro Monat bis 25 Std. € 50,00 bis 40 Std. € 60,00 bis 60 Std. € 70,00 ab 60 Std. € 80,00 Für das zweite und jedes weitere Kind wird eine Ermäigung von 50 % gewährt. Bei sozialen Härtefällen kann der Tarif nach Vorlage des Einkommensnachweises (Jahreslohnzettel) unterschritten werden. Nähere Informationen am Gemeindeamt.

Kindergarten - Transportkostenbeitrag
Betrag: € 34,00

€ 24,00 - Tarif 1 (halbe Fahrt),
€ 34,00 - Tarif 2 (normale Fahrt)
€ 51,00 - Tarif 3 (2 Kinder) inkl. MWSt.

zum Kindergarten Wallsee-Sindelburg, Bergerngasse

Lustbarkeitsabgabe - Veranstaltung
Betrag: 10 % v.H. des Entgeldes des Eintrittsgeldes

Lustbarkeitsabgabe

Mittwoch, 29. März 2017

Marktstandgebühr - pro Laufmeter
Betrag: € 1,50

pro Laufmeter Martktstand

Musikschulbeitrag

Informationen beim:
Musikschulverband Mostviertel
Rathausplatz 1
3361 Aschbach-Markt
Tel. 07476/77321-15
E-mail: msv@aschbach-markt.at

Nachmittagsbetreuung Essensbeitrag
Betrag: € 4,25

€ 4,25 pro Mittagessen für Volks- und Mittelschüler

Essensbestellung in der Schule

Nachmittagsbetreuung Volks- und Mittelschule
Betrag: € von 34,-- bis 88,-- Euro

je nach Betreuungsumfang pro Woche

Gültig ab 1.2.2011 Betreuungsumfang je Woche: 1 Tag € 34,00 - 2 Tage € 34,00 - 3 Tage € 52,00 - 4 Tage € 70,00 - 5 Tage € 88,00. Für weitere Kinder aus der gleichen Familie wird ein Nachlass von 10 % gewährt! Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt fix für das ganze Schuljahr. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. Wegzug) kann der Gemeindevorstand über einen eventuellen Nachlass entscheiden. Für finanzschwache Familien ist eine Förderung möglich.

Kundmachung

Dienstag, 13. Oktober 2020

Nächtigungstaxe nach Ortsklasse II
Betrag: € 2,50

pro Person und Nächtigung, Ortsklasse II lt. NÖ Tourismusgesetz.

Steggebühr

Gebühren für die vorübergehende Verheftung von Booten und Zillen auf der Gemeindesteganlage im Donaualtarm. Bzw. sonstigen Liegeplätzen welche die Gemeinde vergeben kann.

Wasseranschlussabgabe
Betrag: € 6,00

pro m² Berechnungsfläche Netto

Kundmachung Wasserabgabenordnung

Mittwoch, 03. Januar 2024

Wasser

Wasserleitungsordnung
Mittwoch, 03. Januar 2024

InformationKanalWasser 2021 GDA.pdf

Mittwoch, 03. Januar 2024

Wasserbereitstellungsgebühr
Betrag: € 20,00

pro Jahr pro Verrechnungsgröße Netto

€ 60,00 - Verrechnungsgröße 3=3 m³ Zähler € 340,00 - Verrechnungsgröße 17= 20 m³ Zähler

Kundmachung Wasserabgabenordnung

Mittwoch, 03. Januar 2024

Wasserbezugsgebühr
Betrag: € 1,40

pro m³ Trinkwasser Netto

Kundmachung Wasserabgabenordnung

Mittwoch, 03. Januar 2024