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Deliktsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln. Das Alter ist hierbei entscheidend: Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag), Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag),
Hinweis: Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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