Handyvertrag
Jugendliche Personen können einen Handyvertrag idR nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.
Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben.
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Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
