EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

General information

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" ausstellen lassen.

Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

Requirements

Deadlines

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Sie können den Lichtbildausweis jederzeit wieder beantragen, auch wenn er schon abgelaufen ist.

Competent authority

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Procedure

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

Einige Niederlassungsbehörden bieten die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Niederlassungsbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Required documents

Costs and fees

91 Euro Bundesgebühr (39 Euro für Personen unter 16 Jahre)

Legal basis

Link to form

Formulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI (Deutsch oder Englisch).

Last update: 10.08.2026
Responsible for the content: Bundesministerium für Inneres