Kostenträger

General information

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Competent authority

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

Legal basis

Link to form

Last update: 03.07.2025
Responsible for the content: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz