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Volksbegehren von 18. - 25. Jänner 2021

Informationen zur Eintragung

Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
"TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN",
"FÜR IMPF-FREIHEIT" 
"Ethik für ALLE"
wurde als Eintragungszeitraum 18. bis 25. Jänner 2021 festgelegt. In diesem Zeitraum können die Volksbegehren im Gemeindeamt unterschrieben und damit unterstützt werden. Die genauen Öffnungszeiten während des Eintragungszeitraumes und die Begründungen der jeweiligen Volksbegehren finden Sie in der Beilage. 

Hinsichtlich des bundesweit verordneten "Lockdown" ist festzuhalten, dass ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck des Gebrauchs von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie zulässig ist. Das heißt, dass Personen zur Unterstützung ("unterschreiben") eines Volksbegehrens auch im Lockdown das Gemeindeamt aufsuchen dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Personen in behördlich angeordneter "Absonderung" (Quarantäne). Diese (und auch jeder andere Bürger) können jedoch auch mittels Handysignatur ein Volksbegehren unterstützen. Weiters ist zu beachten, dass Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben,  keine Eintragung mehr vornehmen können, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Seitens der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung auch während des Eintragungszeitraumes gilt.