Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
General information
Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos.
Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen widmet,
- mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 und
- unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung.
Advice
Diese Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden.
Als nahe Angehörige sind beispielsweise anzusehen:
- Ehegattin/Ehegatte
- Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie (z.B. Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z.B. Cousinen/Cousins) verwandt oder verschwägert sind
- Wahl-, Stief- und Pflegekinder
- Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
- Nicht verwandte Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in außerehelicher Gemeinschaft leben (wobei außereheliche Verwandtschaft der ehelichen gleichgestellt ist), sowie eingetragene verpartnerte Personen
Advice
Diese Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension gelten diese Zeiten der Selbstversicherung als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit.
Requirements
Wohnsitz im Inland
Competent authority
Legal basis
Link to form
Last update: 01.05.2025
Responsible for the content: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz