Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen

In bestimmten Härtefällen kann es zu einer Verlängerung des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) von maximal 91 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, kommen.

Beim Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld besteht Anspruch auf eine Härtefälle-Verlängerung von maximal 61 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, in Höhe der Sonderleistung von 41,14 Euro täglich (Wert 2025).

Ein Härtefall liegt vor, wenn der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes verhindert ist (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).

Bei Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld kann eine Verlängerung des Bezugs darüber hinaus auch in folgendem Fall erfolgen:

Ein dauerhaft alleinstehender Elternteil 

  • hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) bzw. bezieht einen vom Gericht vorläufig zugesprochenen Unterhalt in der Höhe von maximal 100 Euro monatlich und
  • verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.400 Euro (inklusive Familienleistungen) bzw. plus je 300 Euro für jede weitere Person im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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