Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Mitnahme von Tabakwaren im Grenzverkehr

Geringere Freimengen

Im Grenzverkehr sind die Mengen an Tabakwaren, die mitgenommen werden dürfen, geringer.

Die Regelungen für den Grenzverkehr gelten grundsätzlich für:

  • Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet (das ist das Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt)
  • Grenzarbeitnehmerinnen/Grenzarbeitnehmer, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Grenze überschreiten
  • Besatzungen von Verkehrsmittel, die für die Reise aus einem Drittland eingesetzt werden

Die Regelungen für den Grenzverkehr gelten grundsätzlich nicht, wenn eine/ein von dieser Regelung betroffene Reisende/betroffener Reisender nachweist, dass sie/er

  • aus diesem Grenzgebiet des Mitgliedstaates ausreist oder,
  • nicht aus dem Grenzgebiet des benachbarten Drittlandes (das ist ein Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) zurückkommt.

Folgende Mengen an Tabakwaren können im Grenzverkehr pro Tag ab einem Alter von 17 Jahren abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

Zigaretten: 25 Stück oder

Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 10 Stück oder

Zigarren: 5 Stück oder

Rauchtabak: 25 Gramm oder

eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren.

Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

Beispiel

40 Prozent der Zigarettenmenge und 60 Prozent der Tabakmenge, also 10 Stück Zigaretten und 15 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

"Kleiner Grenzverkehr"

Der "kleine Grenzverkehr" ist insbesondere der Anrainerverkehr über die Zollgrenze zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein. Hier bestehen weitergehende Befreiungen und andere Vorrechte für Anrainer. Das Zollamt bietet detaillierte Informationen dazu.

Samnauntal

Wenn Personen, deren gewöhnlicher Wohnsitz in Österreich liegt, direkt von der schweizerischen Enklave Samnauntal Tabakwaren nach Österreich mitnehmen, gelten folgende Höchstmengen:

Zigaretten: 40 Stück oder

Zigarillos: 20 Stück oder

Zigarren: 10 Stück oder

Rauchtabak: 50 Gramm oder

Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

Beispiel

50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 20 Stück Zigaretten und 25 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

Eine direkte Einfuhr von im Samnauntal erworbenen Tabakwaren liegt jedenfalls dann vor, wenn die Einreise über die Zollstellen Pfunds, Spiss oder Martinsbruck erfolgt. Sollten die allgemeinen Höchstgrenzen beantragt werden, ist nachzuweisen, dass die Waren nicht im Samnauntal erworben wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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