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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ausstellung eines Personalausweises – Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Personalausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Tipp:

Keine Probleme mehr mit abgelaufenen Personalausweisen – mit dem Online-Service "Reisepass ablegen" über oesterreich.gv.at steht ein Erinnerungsservice für Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.

Achtung:

Jedes Kind benötigt für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder – sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – einen Personalausweis).

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Personalausweis bei der zuständigen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) ihres Hauptwohnsitzes im Ausland beantragen.

Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen. Für diese zusätzliche Serviceleistung muss allerdings eine Gebühr eingehoben werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Personalausweis auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Informationen bezüglich der Beantragung des Personalausweises in Österreich finden sich unter "Personalausweis". Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sollten Sie jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die in den letzten fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Achtung:

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgend genannten Nachweise sind bei Erstantragstellung vorzulegen, bei weiteren Anträgen kann eine Nichtvorlage mitunter zu längeren Bearbeitungszeiten führen:

Ausländische Urkunden sind entsprechend den lokalen Bestimmungen beglaubigt oder mit Apostille versehen vorzulegen, sofern keine Beglaubigungsfreiheit mit dem jeweiligen Ausstellungsstaat besteht.

Kosten

Konsulargebühren:

  • Personalausweis: 91 Euro
  • Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 39 Euro
  • erster Personalausweis für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • kostenpflichtige Antragstellung bei Honorarkonsulaten: zzgl. 30 Euro für Beantragung eines Personalausweises

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Formulare (auch mehrsprachig) sind auf der Website der jeweils zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland (→ BMEIA) verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres

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