Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses

Allgemeine Informationen

Bei der Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.

Leichen dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.

Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.

Voraussetzungen

  • Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
  • Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
  • Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").

Zuständige Stelle

Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:

Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:

Bei einer Überführung ins Ausland:

  • Die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Bürgermeister des Sterbeortes:
    • In Niederösterreich: der Bürgermeister
    • In allen anderen Bundesländern: die Bezirkshauptmannschaft
    • In Statutarstädten: der Magistrat

Verfahrensablauf

Sie müssen – je nach Bundesland – entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung stellen oder die Überführung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Fall einer Überführung ins Ausland müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.

Sie können den Bewilligungsantrag und die Anzeige persönlich tätigen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.

Erforderliche Unterlagen

Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)

Kosten

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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