Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zum Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren wird für regelmäßige Zahlungen verwendet, deren Höhe sich laufend ändert, wie z.B. die Bezahlung der Strom- oder Telefonrechnung. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber ermächtigt das entsprechende Unternehmen (z.B. den Telekommunikationsanbieter), den jeweiligen Betrag von ihrem/seinem Konto einzuziehen. Abbuchungen im Rahmen von Einzugsverfahren können von der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) widerrufen werden.

Darüber hinaus haben Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber das Recht, im Falle einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen. Von diesem Recht kann bis zu 13 Monate nach der Abbuchung Gebrauch gemacht werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kontodaten z.B. im Laufe eines Telefonats unter dem Vorwand herausgelockt werden, dass die Überweisung eines bestimmten Gewinnes erfolgt.

Da Einzugsermächtigungen schriftlich erteilt werden müssen, wird der Betrag von der Bank rückerstattet, wenn das Unternehmen, das die Abbuchung veranlasst hat, diese schriftliche Einzugsermächtigung im Einspruchsfall nicht vorlegen kann. Bei gültigen Verträgen muss die Zahlung dennoch erfolgen.

Kann eine Abbuchung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden meist beträchtliche Bankspesen verrechnet.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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