Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Erwerbstätigkeit in der EU

Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständiger Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc.

Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie in jedem Land der Europäischen Union selbstständig oder unselbstständig arbeiten.

Unselbstständige Erwerbstätigkeit

Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft und umfasst

  • Das Recht auf Arbeitsuche vor Ort in einem anderen Mitgliedstaat,
  • Das Recht in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten,
  • Das Recht sich zu diesem Zweck dort aufzuhalten,
  • Das Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und auf alle anderen Vergünstigungen, die dazu beitragen, die Integration der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu erleichtern.

Für die Arbeitsaufnahme innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist für EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger keine gesonderte Bewilligung erforderlich.

Informationen zum gemeinschaftlichen Niederlassungsrecht finden sich im Kapitel "Aufenthalt in Österreich". 

Wer auf dem Portal "Europa für Sie" (Kapitel "Arbeiten im Ausland") die gewünschten Informationen nicht finden konnte, hat die Möglichkeit, eine Anfrage an EUROPA DIREKT unter der kostenfreien Telefonnummer 00800/67 89 10 11 oder online an Citizens Signpost Service zu stellen. Die Expertinnen/Experten von Citizens Signpost Service beantworten kostenlos innerhalb einer Woche Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie die nach dem nationalen Recht geltenden Voraussetzungen und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der neuen EU-Länder dürfen selbstständig erwerbstätig sein. Hiefür gelten keine besonderen Übergangsbestimmungen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zu den Themen "Ausländische Beschäftigte" und "Gründung" finden sich auf USP.gv.at.

Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit

Jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger hat das Recht in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für Inländerinnen/Inländer gelten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Es darf keine Arbeitserlaubnis verlangt werden. Eine Ausnahme gilt für Sprachkenntnisse. Ein gewisses Niveau der Sprachkenntnisse kann für eine Beschäftigung verlangt werden, wenn sie für die betreffende Tätigkeit erforderlich sind.

Die Gleichbehandlung gilt nicht nur in Hinsicht auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen (wie etwa Entlohnung oder Kündigung), sondern auch für Fortbildungsmaßnahmen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeiten im EU-Raum" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständige Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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