Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Urlaub im Ausland – Jugendliche

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.

Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reisen will, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auch auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache mitgenommen werden.

Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und die Jugendliche/der Jugendliche darf alleine weggehen, müssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden. 

Jugendliche, die bereits einen Führerschein besitzen, sollten sich darüber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.

Nähere Informationen über das Urlaubsland sollten generell vorab eingeholt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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