Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Wasseranschluss

Allgemeine Informationen

Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.

Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollte Folgendes überprüft und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt gegeben werden:

  • Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
  • Wo befindet sich der Wasserzähler?
  • In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?

Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollte über den lokalen Wasserversorger herausgefunden werden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.

Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.

Wasserbezugsanmeldung

Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, ein Ansuchen zu stellen. Bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten sollte man sich an das jeweils zuständige Wasserwerk (z.B. in Wien an die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke) wenden oder sich vorab bei der Gemeinde erkundigen.

Zuständige Stelle

Kosten

  • Wasseranschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt
  • Wasserergänzungsabgabe, falls sich später die zur Zeit der Bemessung der Wasseranschlussgebühr bestehenden Berechnungsgrundlagen ändern (z.B. durch Zubau)
  • Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
  • Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
  • Eventuell Wasserbereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Wasserleitung 

Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.

Zusätzliche Informationen

Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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