Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen für den Partner

Die Frage nach einer Unterhaltsvereinbarung stellt sich in bestehenden Lebensgemeinschaften dann, wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ausschließlich den Haushalt führt und daher keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Unterhaltsansprüche nach einer Trennung

Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Trennungsfall nicht finanziell benachteiligt ist.

Unterhaltsansprüche der Kindesmutter nach der Entbindung

Nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen.

Abgezogen werden die durch die Sozialversicherung gedeckten Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder Urteil festgestellt ist.

Wird der Betrag nicht freiwillig bezahlt, kann er mittels Klage bei dem für den Wohnort des Vaters zuständigen Bezirksgericht geltend gemacht werden. Dieser Unterhaltsanspruch verjährt drei Jahre nach der Geburt des Kindes.

Unterhaltsleistungen für Kinder

Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind, sind Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, im Unterhaltsrecht völlig gleichgestellt.

Im Zusammenleben kann der Fall eintreten, dass die/der Unterhaltspflichtige den festgesetzten Unterhalt für das Kind bzw. die Kinder nicht bezahlt, aber dafür die Kosten für die Wohnung und den gemeinsamen Haushalt übernimmt. Bei einer entsprechenden Höhe dieser Leistungen kann der Unterhalt dadurch schon erfüllt sein.

Achtung

Schließen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner einen Vertrag, in dem schriftlich festgehalten wird, inwieweit Sie durch die Übernahme der Lebenshaltungskosten der festgesetzten Unterhaltsverpflichtung nachkommen.

Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, können Sie Ihre getätigten Zahlungen eventuell nicht beweisen. Es kann der Fall eintreten, dass Sie im Falle einer Trennung aufgrund des bestehenden Unterhaltsbeschlusses zusätzlich für die letzten drei Jahre Kindesunterhalt nachzahlen müssen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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