Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

Inhalt der STEOP:

  • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
  • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
  • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
  • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
  • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
  • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
  • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

Achtung

Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Es wurden keine Dokumente gefunden.