Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Transport von Kindern am Fahrrad

Transport von Kindern am Fahrrad

Ein Kind kann u.a. mit Kindersitz (bis zum Alter von acht Jahren) oder mit Fahrradanhänger befördert werden. Die Lenkerin/der Lenker des Fahrrades muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Achtung

Ein Kindersitz darf nur direkt hinter dem Sattel auf dem Fahrrad angebracht werden. Die Montage eines Kindersitzes auf der Lenkstange ist nicht mehr erlaubt.

Der Transport von einem oder mehreren Kindern mit Fahrrädern ist auch in einer Transportkiste zulässig, sofern diese laut Herstellerin/Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann. Die Transportkiste darf vor oder hinter der Lenkerin/dem Lenker angebracht werden.

Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Wertvolle Tipps für die Sicherheit eines Kindes:

  • Geprüfter Kindersitz am eigenen Fahrrad mit
    • Höhenverstellbarem Beinschutz, damit das Kind sich nicht an den Speichen verletzt
    • Gurte, die vom Kind nicht eigenständig geöffnet werden können
    • Fixierriemen für die Füße
    • Lehne für den Kopf
  • Geprüfter Anhänger am eigenen Fahrrad mit
    • Radblockiervorrichtung oder Feststellbremse für beide Räder
    • Einem geeigneten Gurtsystem, das Kinder nicht selbstständig öffnen können
    • Abdeckung der Speichen und Radhäuser
    • Einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit einem leuchtfarbenen Wimpel
  • Regelmäßige Wartung der Fahrräder
  • Passender und geprüfter Kinder-Radhelm
  • Sichere Fahrweise im Straßenverkehr

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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