Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Checkliste zum Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien in Österreich

Diese Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte, die beim Immobilienkauf zu beachten sind.

Treuhandschaft und Immobiliendienstleistung Um sich gegen wirtschaftliche Risiken abzusichern, wird Immobilienkauf häufig über Treuhandschaft durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt abgewickelt. Weitere Informationen über z.B. Nebenkosten bei Wohnungs- und Grundstückskauf  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan Prinzipielle Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie ergeben sich zunächst aus Festlegungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. In einigen Raumordnungsgesetzen der Bundesländer und den darauf basierenden Flächenwidmungsplänen der Gemeinden gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Freizeitwohnsitzen (Ferien- und Zweitwohnsitzen).
Grundbuchsauszug Ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks gibt Klarheit über Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen der Immobilie. Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht, die für jede/jeden möglich ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aufschließung Gemeinden verkaufen Grundstücke meist aufgeschlossen (an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz – Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation). Ist die Aufschließung noch nicht erfolgt, ist der Kaufpreis niedriger angesetzt, da die Kosten der Erschließung nachträglich anfallen. Informationen zur Aufschließung kann die jeweilige Gemeinde geben.
Kauf Der schriftliche Kaufvertrag muss zumindest den Namen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eventuelle Miteigentumsanteile und eine Beschreibung der Immobilie enthalten. Weitere Informationen zur Kaufabwicklung  und zur empfehlenswerten Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Genehmigungspflicht/
Ausländergrunderwerb
Angehörige von Drittstatten müssen eine Genehmigung für den Grunderwerb einholen. BürgerInnen/-Bürger von EU- /EWR-Staaten sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Zusätzlich bedarf vor allem der Erwerb (z.B. Kauf) von landwirtschaftlichen Grundstücken einer Genehmigung durch die in jedem Bundesland eingerichtete Grundverkehrsbehörde.
Eigentumserwerb und Grunderwerbsteuer Eigentum wird in Österreich erst durch Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch (Verbücherung) erworben. Voraussetzung dafür ist neben der schriftlichen Kaufurkunde, der Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt entrichtet wurde (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) und gegebenenfalls eine rechtskräftige grundverkehrsbehördliche Genehmigung.
Immobilienertragssteuer Wer bei der Veräußerung einer Immobilie einen Gewinn macht, muss unter Umständen eine Immobilienertragsteuer zahlen, wenn die Käuferin/der Käufer in Österreich einkommenssteuerpflichtig ist. In diesen Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und einem anderen EU-Mitgliedstaat besteht.

Hinweis

Das Grundverkehrsrecht ist ebenso wie das Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.  Auf Basis dieser verschiedenen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen und Baubewilligungen erteilt sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erlassen. Daher kann es in diesem Bereich in den neun Bundesländern Österreichs zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die rechtskonforme Nutzung eines Grundstücks bzw. den Grunderwerb kommen.

Weitere Informationen zum Wohnungseigentum finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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