Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Import von Kfz

Allgemeine Informationen

Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Typengenehmigung ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Typengenehmigung muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Wurden an dem Fahrzeug Änderungen gegenüber dem serienmäßigen Zustand vorgenommen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges be-einflussen können, sind diese Änderungen unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen (Landesprüfstellen).

Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Wenn die Daten eingetragen sind, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder, wenn es keine Bevollmächtigte/keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Landesprüfstellen).

Voraussetzungen

  • Fahrzeuge können sowohl nach nationalem österreichischen Recht als auch nach EU-Recht genehmigt werden.
  • Fahrzeuge mit EU-Typengenehmigung (COC-Papier) haben bereits eine EU-weit gültige Genehmigung und es erfolgt eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Typgenehmigung muss eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden. Entsprechen gewisse Einrichtungen des Kfz nicht den geltenden Bestimmungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis
    (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Wenn keine EU-Typgenehmigung vorhanden ist: zusätzlich
    • Foto(s) vom Fahrzeug
    • Eventuell Technisches Datenblatt (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung)
      (erhältlich bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der jeweiligen Automarke)
    • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle

Kosten

  • Für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung: rund 150 Euro (abhängig von den erforderlichen Nachweisen)
  • Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung: Ersatz des Aufwands für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank – maximal 180 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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