Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Kategorien von Schusswaffen

Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.

Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:

Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial

Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:

  • Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
  • Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
  • Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
  • Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
  • Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
  • Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
  • Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
  • Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
  • Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können

Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B

  • Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
  • Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen

Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B

Weiterführende Links

Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz 1996

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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