Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Die Zahlungsanweisung – Überweisung mit IBAN und BIC

Bei Zahlungsanweisungen (Überweisungen) sind gemäß den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ("SEPA") die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anzugeben.

Für Zahlungsanweisungen innerhalb von Österreich und für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EWR ist jedoch seit 2016 lediglich die IBAN anzugeben. Für internationale Überweisungen außerhalb des EWR ist zusätzlich zur IBAN immer auch der BIC anzuführen. Dies gilt auch für Überweisungen in SEPA-Staaten, die nicht dem EWR angehören.

Auf dem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg ist das Eingabefeld für die IBAN farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Diese optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.

SEPA-Zahlungsanweisung
Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

Eine Überweisung innerhalb von SEPA mit einem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg dauert grundsätzlich zwei Arbeitstage, mittels Online-Banking einen Arbeitstag.

SEPA-Teilnehmer sind alle EU-Mitgliedsstaaten, die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und weiters Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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