Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Geld- oder Sachspenden

In Österreich gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Die meisten bieten auch Möglichkeiten zu Online-, Telefon- oder SMS-Spenden.

Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 werden Spenden von Steuerpflichtigen an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass die/der Steuerpflichtige der Spendenorganisation ihr/sein Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben.

Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden. Sachspenden sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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