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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Beschwerde

Im gerichtlichen Strafverfahren steht gegen Beschlüsse des Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Dieses Recht steht der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten und anderen Personen zu. Beschuldigte können jedoch nur dann Beschwerde erheben, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden. Andere Personen können nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden oder Pflichten entstehen oder wenn sie von einem Zwangsmittel (z.B. Exekution) betroffen sind.

Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Gegen Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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