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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Heim

Allgemeine Informationen

Wenn die Pflege und Betreuung von Kindern mit schwersten Behinderungen zu Hause für die ganze Familie zu schwierig wird, kann auch eine Heimunterbringung in Betracht gezogen werden.

Bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird, sollte geprüft werden, ob Ihnen alle Möglichkeiten familienentlastender Dienste in Ihrem Wohn- und Lebensbereich bekannt sind und genutzt werden. Die in Frage kommenden Heime sollten angeschaut werden und es sollte sich genau über Betreuungs-, Therapie- und Schulangebote, über die Möglichkeit tageweiser Unterbringung und natürlich auch über Besuchs- und Wochenend- bzw. Ferienregelungen informiert werden. 

Ein Kind in einem Heim unterzubringen, ist eine weitreichende Entscheidung, die nur die Familie gemeinsam treffen kann und für die es keine allgemein gültigen Regeln gibt.

Es ist sinnvoll sich darüber mit Fachleuten Ihres Vertrauens und auch mit Eltern, die vielleicht schon vor ähnlichen Fragen gestanden sind, zu beraten. Entscheiden muss die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte selbst als Hauptbetreuungsperson, da sie/er ja auch die meiste Belastung trägt.

Hinweis

Ihr Kind kann auch vorübergehend in einem Heim untergebracht werden und Ihre Entscheidung nach einiger Zeit neu überprüft werden.

Im Falle einer Entscheidung für eine Heimunterbringung, sollte bedacht werden, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auf jeden Fall weitergeht und dass eine persönliche Entlastung diese entspannen und daher verbessern kann.

Zuständige Stelle

Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft

Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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