Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Neue psychoaktive Substanzen

Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien, vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechenden Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der, in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten, Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

Die Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, macht es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

Mit 1. Jänner 2012 trat, dieser Entwicklung entgegenwirkend, das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut neuer Substanzen einzudämmen und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten Legal- Highs-Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

Rechtsgrundlagen

Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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