Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Kauf des Kfz in Österreich

Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Österreich) darf die Händlerin/der Händler keine Mehrwertsteuer verrechnen. Die Mehrwertsteuer wird erst beim Import fällig. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der EU (z.B. in Österreich) gekauft wird, verrechnet die Händlerin/der Händler die Mehrwertsteuer. Diese sollte auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. 

Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.

Mehrwertsteuer als Sicherheit

In der Praxis verlangen einige Händlerinnen/Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die Verkäuferin/der Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.

Achtung

Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.

Freiwillige technische Begutachtung

Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.

Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.

Streit- und Betrugsfälle

Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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