Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Treuhänder

Die Treuhänderin/der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse einer/eines anderen. Sie/er hat also eigene Rechte im fremden Interesse auszuüben oder auf eine gewisse Zeit zu halten und zu verwalten. Sie/er tritt nicht als Stellvertreterin/Stellvertreter auf.

Beispiel

Eine Treuhänderin/ein Treuhänder führt ein Unternehmen im eigenen Namen und ist doch nur eine "Strohfrau"/ein "Strohmann", weil wirtschaftlich das Unternehmen einer/einem anderen zuzurechnen ist.

Die Treuhandschaft wird als Dienstleistung von Notarinnen/Notaren oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, angeboten. Sie dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner (z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung). Je nachdem, ob eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder eine Notarin/ein Notar eine Treuhandschaft übernimmt, ist diese vor der ersten Verfügung über das Treugut in das anwaltliche Treuhandbuch einzutragen bzw. deren Beginn und Beendigung dem Treuhandregister des österreichischen Notariats zu melden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Treuhandschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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