Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Rauch

Rauch, Wärme, Gerüche, Gase usw. vom Nachbargrundstück muss/müssen bis zu einem gewissen Ausmaß geduldet werden.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann Einwirkungen durch Rauch, Gase, Wärme, Geruch, u.Ä. dann mit Unterlassungsklage untersagen, wenn

  • sie das ortsübliche Maß überschreiten und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Eine direkte Zuleitung von Rauch ist jedenfalls unzulässig (außer, der Nachbarin/dem Nachbarn wurde das Recht zur Zuleitung eingeräumt).

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Es wurden keine Dokumente gefunden.