Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Nachholen des Lehrabschlusses

Allgemeines

Auch Personen mit Berufserfahrung oder Lehrlinge, die ihre Lehre nicht beenden konnten, können zur Lehrabschlussprüfung antreten (Lehrabschlussprüfung "im zweiten Bildungsweg").

Voraussetzungen

Personen mit abgebrochener Lehre

Personen, die

  • mindestens die Hälfte der Lehrzeit, allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes, nachweisen und
  • für die keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die fehlende Lehrzeit abzuschließen,

können zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.

Der frühestmögliche Prüfungstermin ist dabei der, zu dem der Lehrling bei Beginn einer Lehre mit 1. Juli des Jahres, in dem sie/er die Schulpflicht beendet hat, frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.

Bei der Lehrabschlussprüfung entfällt die theoretische Prüfung bei positivem Abschluss der letzten Klasse der Berufsschule oder einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule

Personen mit Berufserfahrung

Personen ab 18 Jahren,

  • die so lange zumeist als Hilfskraft beschäftigt waren, dass sie die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse auf andere Weise als durch eine formale Lehrausbildung erworben haben, oder
  • die durch den Besuch entsprechender Kurse die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben,

können die Lehrabschlussprüfung ohne vorangegangene Lehrzeit ablegen.

Personen mit Behinderung, die im Zuge von Rehabilitationsmaßnahmen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, können auch unter 18 Jahren zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.

Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

Für viele Lehrberufe gibt es Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung. Es gibt verschiedene Stellen, die Vorbereitungskurse anbieten, z.B. das BFI oder das WIFI. Im Normalfall sind die Vorbereitungskurse berufsbegleitend. Die Vorbereitung auf die Prüfung dauert meistens circa ein Jahr.

Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

Der Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) gestellt werden. 

Kosten

Neben allfälligen Kosten für einen Vorbereitungskurs ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen. Es gibt jedoch Förderungen. Informationen zu Förderungen für das Nachholen eines Lehrabschlusses finden sich in der Datenbank der Bildungsförderungen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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