Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Mitversicherung

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert.

Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.

Werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Mitversicherung (Alter unter 27 Jahren, Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe) erfüllt, kann eine Mitversicherung bei den Eltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder bei der Ehegattin/dem Ehegatten beantragt werden. Es muss dabei klar sein, dass der Zeitaufwand für das Studium überwiegt.

Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bei den Eltern kostenlos mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums (durch Zeugnisse).

Achtung

Die Mitversicherung von Kindern in Ausbildung ist längstens bis zum 27. Geburtstag möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung vorliegt.

Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die Betroffene/der Betroffene nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023). Wird dieser Wert überschritten, wird die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer automatisch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/Studenten im Sommer ihr eigenes Geld verdienen. Wenn der Sommerjob beendet ist oder geringfügig weitergearbeitet wird, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Hinweis

Bezieherinnen/Bezieher einer Waisenrente oder Waisenpension sind automatisch krankenversichert.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

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