Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Anmeldung (Einschreibung)

Allgemeine Informationen

Für jene Kinder, die spätestens am 1. September ihren 6. Geburtstag feiern, beginnt die Schule mit dem ersten Montag (Wien, Niederösterreich, Burgenland) bzw. mit dem zweiten Montag im September (alle anderen Bundesländer).

Schulpflichtige Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule (Grundschule) angemeldet werden (Einschreibung). Die Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule erfolgt aufgrund der Schülereinschreibung. Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben.

Bitte nehmen Sie Ihr Kind zur Schülereinschreibung mit, damit sich die Schuldirektorin/der Schuldirektor einen ersten Eindruck von dem Kind verschaffen kann. Diese/dieser stellt auch die Schulreife des Kindes fest. Die schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, müssen in die Vorschulstufe aufgenommen werden.

Maßgeblich sind auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass das Kind dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschförderkursen zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

Werden von den jeweiligen Bildungsdirektionen festgelegt (bzw. können direkt bei der betreffenden Schule erfragt werden).

Hinweis

Die Aufforderung zur Schülereinschreibung erfolgt mit einem offiziellen Schreiben. Viele Schulen veröffentlichen auf ihrer Website ebenfalls Informationen zur Einschreibung.

Tipp

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bildungsdirektion über die Ganztagsbetreuung an Pflichtschulen.

Zusätzliche Informationen

Anmeldung an Privatschulen

Bei der Anmeldung an Privatschulen ist es empfehlenswert, schon rechtzeitig vor der Schülereinschreibung mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen sind konfessionelle Schulen, daneben gibt es auch einige Schulen, die nach einem alternativen pädagogischen Konzept unterrichten, sowie international orientierte oder fremdsprachige Privatschulen. 

Sofern eine Privatschule kein Öffentlichkeitsrecht hat, ist sie nicht berechtigt, Zeugnisse auszustellen. Gegebenenfalls ist dieser Schulbesuch von den Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres bei der zuständigen Bildungsdirektion anzuzeigen. Der zureichende Erfolg des Unterrichts ist jährlich zwischen dem 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres durch eine Prüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen. Die Zuweisung zur Prüfungskommission erfolgt durch die Bildungsdirektion.

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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