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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Babysitter

Sie möchten Ihr Kind noch nicht regelmäßig in eine Betreuungseinrichtung geben, benötigen aber doch zeitweise Betreuung für Ihr Kind? – Dann bietet sich eine Babysitterin/ein Babysitter an. Die Betreuung kann auf diese Weise individuell und in der gewohnten Umgebung des Kindes erfolgen.

Tipp

Achten Sie darauf, dass immer wieder dieselbe Person zum Babysitten kommt und so eine vertraute Beziehung zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden kann.

Benötigen Sie öfters eine Babysitterin/einen Babysitter, so ist auch die Inanspruchnahme eines Leihoma-Dienstes/Leihopa-Dienstes zu erwägen.

Babysitterinnen/Babysitter sind in der Regel als geringfügig Beschäftigte angestellt und können mit Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden.

In Österreich können befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck – sofern die Entlohnung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt – angemeldet, versichert und entlohnt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Dienstleistungsscheck – Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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