Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten)

Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B

Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür aus einem Drittstaat (das sind alle Staaten außerhalb der EU) nach Österreich einführen, wenn sie Inhaberinnen/Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sind.

Hat die Person keinen Wohnsitz in Österreich, muss sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft bzw. Konsulat) eine Bewilligung beantragen, die in Form einer Bescheinigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten.

Einfuhr von Schusswaffen der Kategorien C

Für Schusswaffen der Kategorie C bestehen keine Beschränkungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten.

Achtung

Die Schweiz und Liechtenstein werden nach dem Waffengesetz nicht wie Drittstaaten, sondern wie EU-Mitgliedstaaten behandelt.

Ausfuhr von Schusswaffen in Drittstaaten

Die Mitnahme (Ausfuhr) von Schusswaffen der Kategorien B und C aus Österreich in einen Drittstaat ist nach dem österreichischen Waffenrecht jedenfalls möglich. Das Waffenrecht des Staates, in den die Schusswaffe exportiert wird, sieht jedoch unter Umständen bestimmte Pflichten (z.B. die Vorlage weiterer Dokumente) vor. Bitte erkundigen Sie sich daher diesbezüglich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich.

Handelt es sich bei den Schusswaffen um Verteidigungsgüter gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) und/oder um Feuerwaffen gemäß Feuerwaffenverordnung (EU) Nr. 258/2012, so ist die Ausfuhr in Drittstaaten nach dem AußWG grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr von Verteidigungsgütern (wie etwa Pistolen oder Jagdbüchsen) in Länder, gegenüber denen ein Waffenembargo besteht, grundsätzlich verboten ist. In der interaktiven Landkarte "EU Sanctions Map" werden entsprechende Informationen zu den betroffenen Ländern angezeigt.

Jägerinnen/Jägern und Sportschützinnen/Sportschützen wird empfohlen, sich bei der geplanten (auch vorübergehenden) Mitnahme von Waffen in Waffenembargoländer rechtzeitig vor der Ausreise über die aktuelle Rechtslage zu informieren.

Als "Verteidigungsgüter" werden in der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2019 (2. AußWV 2019) alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union definiert.

Weitere Informationen: Die Feuerwaffenverordnung (EU) Nr. 258/2012 legt Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von im Anhang I dieser Verordnung genannten Feuerwaffen fest.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 27. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundesministerium für Inneres

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