Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Wahlbehörde

Die oberste Wahlbehörde in Österreich ist die Bundeswahlbehörde. Sie wird anlässlich jeder Nationalratswahl neu gebildet und ist mit der Leitung und Durchführung der Nationalratswahl sowie während der darauffolgenden Legislaturperiode mit der Leitung und Durchführung von Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen sowie von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen betraut.

Auch alle weiteren Wahlbehörden werden anlässlich jeder Nationalratswahl neu gebildet. Neben der Bundeswahlbehörde ( → BMI) gibt es neun Landeswahlbehörden und für 116 Stimmbezirke 109 Bezirkswahlbehörden (in Statutarstädten, politischen Bezirken bzw. Verwaltungsbezirken; in Wien richtet sich die örtliche Zuständigkeit einer Bezirkswahlbehörde nach dem Zuständigkeitsbereich des Magistratischen Bezirksamtes, wodurch manchen Bezirkswahlbehörden in Wien die Zuständigkeit für zwei Stimmbezirke zukommt). Die unterste Einheit ist die Gemeindewahlbehörde bzw. in größeren Gemeinden, die in Wahlsprengel unterteilt sind, die Sprengelwahlbehörde. Auch werden "besondere Wahlbehörden" ("fliegende Wahlkommissionen") eingerichtet.

Über 10.000 Wahllokale sind während eines bundesweiten Wahltages geöffnet; die Öffnungszeiten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Kontaktdaten der Gemeinden finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Wahlbehörden werden jeweils durch eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden (Wahlleiterin/Wahlleiter) und aus Vertreterinnen/Vertretern (Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzern) der bei einer Nationalratswahl wahlwerbenden Parteien gebildet. Die Parteien sind in den Wahlbehörden nach dem bei einer Nationalratswahl auf der jeweiligen Ebene zuletzt erzielten Wahlergebnis vertreten (bei Sprengelwahlbehörden nach dem in der Gemeinde erzielten Wahlergebnis). In der Bundeswahlbehörde sind alle im Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien mit zumindest einem Mitglied vertreten. Der Bundeswahlbehörde gehören auch zwei Richterinnen/Richter aus dem Dienst- oder Ruhestand an.

Eine Partei, die auf Grund ihres Stimmenanteiles in ihrem Gebiet in Wahlbehörden nicht mit Mitgliedern vertreten ist, kann in jede Wahlbehörde – falls sie im zuletzt gewählten Nationalrat durch mindestens drei Mitglieder vertreten ist – Vertrauenspersonen nominieren; betreffend die Landeswahlbehörde und die Bundeswahlbehörde steht dieses Recht auch im Nationalrat nicht vertretenen Parteien zu. In jede örtliche Wahlbehörde und in jede besondere Wahlbehörde können von allen wahlwerbenden Parteien Wahlzeuginnen/Wahlzeugen entsandt werden.

Zuständige Behörde für die Führung der Wahlberechtigten in der Wählerevidenz und die Erstellung der Wählerverzeichnisse ist bei allen Wahlen die Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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