Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Bildung und Ausbildung Die Bildung und Ausbildung eines Kindes ist sehr wichtig. Man sollte sich früh genug über die Möglichkeiten nach der Schulpflicht (z.B. Lehre, berufsbildende höhere Schule) informieren.

Schulpflicht

Alle Kinder, die in Österreich wohnen, müssen in die Schule gehen (Schulpflicht). Sie beginnt im September, wenn das Kind bereits sechs Jahre alt ist und dauert neun Jahre.

Zu Feststellung der Schulreife des Kindes gibt es in der Volksschule vor der Aufnahme in die erste Klasse ein Vorgespräch. Sollte das schulpflichtige Kind noch nicht schulreif sein, kann es die Vorschule besuchen.
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Bildung nach der Schulpflicht

Nach der Pflichtschule haben Schülerinnen/Schüler verschiedene Möglichkeiten:

  • Allgemeinbildende höhere Schule
  • Berufsbildende Pflichtschule
  • Berufsbildende mittlere Schule
  • Berufsbildende höhere Schule
  • Lehre

Man sollte sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Mehr Info zu Bildung nach der Schulpflicht

Lehre

Die Lehre ist die Form der beruflichen Erstausbildung in Österreich mit den meisten Lernenden. Neben einer soliden beruflichen Grundausbildung zur Fachkraft bietet sie zahlreiche Zusatzqualifizierungen, wie etwa Lehre mit Matura oder den Erwerb zusätzlicher Kompetenz im Rahmen von Ausbildungsverbünden. Nach Abschluss der Ausbildung stehen berufliche Weiterbildungen wie Meister- und Befähigungsprüfungen oder berufsbezogene Hochschullehrgänge offen. 

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren.
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Ferialpraxis

Die Ferialpraxis bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Ab dem 15. Geburtstag
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht

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Chancengleichheit für Mädchen und Buben

Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleichen Möglichkeiten haben und sich frei entwickeln können. Sie sollen nicht durch Geschlechterklischees eingeschränkt werden. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, sei es sozial, kulturell oder religiös.

Chancengleichheit bedeutet: Frauen sollten z.B. die Möglichkeit haben, in technischen oder handwerklichen Berufen zu arbeiten. Männer sollten z.B. die Möglichkeit haben, im Erziehungs- oder Pflegebereich tätig zu sein.

Chancengleichheit – die Arbeit in der Schule

In der Schule sollten Mädchen genauso wie Buben ermutigt werden, sich für Technik und Mathematik zu interessieren. So können sie sich dann besser vorstellen, später in einem Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu arbeiten.

Lehrende sollten darauf achten, das typische Bild von Mann und Frau nicht unterstützt werden. Schülerinnen/Schüler sollen sich in ihren eigenen Interessen bestärkt fühlen und dabei nie Opfer von Diskriminierung oder Mobbing werden.

Gleichbehandlung in der Lehre

Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung beginnen oder dabei sind, eine Lehre zu machen, hat sich der Lehrbetrieb an die Grundsätze der Gleichbehandlung zu halten.

Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung eines Lehrplatzes nicht benachteiligt werden. Sie dürfen nicht benachteiligt werden wegen

  • Geschlecht
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion
  • Alter 
  • Sexueller Orientierung

Auch während der Ausbildung darf es keine Ungleichbehandlung geben. Weder bei der Vermittlung der Lerninhalte noch durch eine ungleiche Bezahlung. Die Jugendlichen dürfen auch nicht wegen einer der aufgezählten Gründe belästigt werden. Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch spezielle Förderungen.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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